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Regulamin-de

§1 Definitionen

  1. Objekt odNova – ein Grundstück bestehend aus einem Komplex von drei Gebäuden, gelegen in der Ortschaft Bobolin 76-156, Postleitzahl Dąbki, Straße Nowa 18, dessen Eigentümerin Katarzyna Pelczarska ist, die eine geschäftliche Tätigkeit mit Sitz in Milanówek 05-822, Straße Grudowska 66, ausübt und im Zentralen Register und Informationssystem für Wirtschaftsaktivitäten (CEIDG) unter der Steuernummer (NIP) 529 170 95 49, REGON 385437247, eingetragen ist.
  • Eigentümer – eine Person, der das Eigentumsrecht an der vermieteten Immobilie zusteht. Für die Zwecke dieser Geschäftsordnung wird angenommen, dass Rechte und Pflichten des Eigentümers auch von anderen Personen wahrgenommen werden können, die von ihm bevollmächtigt wurden, ihn in den in dieser Geschäftsordnung festgelegten Angelegenheiten zu vertreten, z. B. während seiner Abwesenheit.
  • Reservierende Person – eine Person, die am kurzfristigen Mietangebot interessiert ist und eine Reservierung über die Website www.odNova.eu oder über andere Internetportale vornimmt.
  • Mieter – jede Person, die einen Aufenthalt im Objekt odNova für sich und begleitende Personen bezahlt hat.
  • Meldekarte – ein Dokument, das vom Mieter beim Einchecken ausgefüllt wird (mit den persönlichen Daten des Mieters und aller begleitenden Personen während des Aufenthalts).
  • Kaution – ein in der Geschäftsordnung festgelegter Geldbetrag zur Absicherung von Ansprüchen des Eigentümers im Falle von Schäden im gemieteten Haus und auf dem gesamten Grundstück, für die der Mieter oder die ihn begleitenden Personen verantwortlich sind, sowie Ansprüche auf Zahlung nicht abgerechneter zusätzlicher Aufenthaltskosten.
  • Haus – eines der drei Gebäude, die zum Objekt odNova gehören und sich auf dem Grundstück in der Straße Nowa 18, 76-156 Bobolin (Postleitzahl Dąbki) befinden. Es bietet Platz für maximal 8 Personen (nicht für Kinder unter 3 Jahren).
  • Vorläufige Reservierung – die vom Reservierenden gesendete Anfrage für einen Aufenthalt zu einem von ihm angegebenen Zeitpunkt durch Ausfüllen des Reservierungsformulars sowie die damit verbundene Zahlungsverpflichtung des Reservierenden nach Bestätigung durch den Eigentümer, dass ein Aufenthalt zum gewählten Zeitpunkt möglich ist.
  • Bestätigte Reservierung – ein Aufenthalt zu einem ausgewählten Termin, der durch eine Anzahlung oder die vollständige Bezahlung der Reservierung bestätigt wurde.
  1. Einchecken – die Registrierung des Mieters und der begleitenden Personen durch den Eigentümer oder eine von ihm bevollmächtigte Person am Tag der Ankunft, insbesondere durch Überprüfung der Identität des Mieters, Ausfüllen der Meldekarte durch den Mieter und Übergabe der Schlüssel zum gemieteten Haus.
  1. Auschecken – ein Prozess, der unter anderem das Verlassen des Mieters und der begleitenden Personen des Mietobjekts, das Räumen der persönlichen Gegenstände, die Übergabe der Schlüssel und die Abrechnung der Kaution nach Überprüfung durch den Eigentümer oder eine dazu bevollmächtigte Person umfasst, ob das Haus und die im Objekt befindlichen Einrichtungen sich in unveränderter Verfassung befinden und die Ausstattung dem Zustand zum Zeitpunkt des Eincheckens entspricht.

§ 2 Allgemeine Bestimmungen

1. Die Geschäftsordnung legt die Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen, den Aufenthalt im Objekt odNova sowie die Verantwortlichkeiten beider Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kurzzeitmietvertrags fest. Sie ist integraler Bestandteil des Vertrags, der durch eine Reservierung zustande kommt. Durch diese Handlung bestätigt der Mieter, dass er die Geschäftsordnung zur Kenntnis genommen hat, die Bedingungen akzeptiert und sich verpflichtet, sie einzuhalten.

2. Die Geschäftsordnung zusammen mit der Datenschutzrichtlinie ist auf der Website www.odnova.eu verfügbar. Ein Auszug aus der Geschäftsordnung sowie die Informationspflicht sind in jedem Haus vorhanden. Diese Bestimmungen gelten für alle Personen, die sich im Objekt odNova aufhalten.

3. Während der Reservierung erklärt sich der Reservierende damit einverstanden, seine personenbezogenen Daten in der Datenbank von odNova zu speichern. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Reservierungsprozesses und im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag verwendet.

4. Der Vermieter und alle Personen, die das Objekt nutzen, sind sich bewusst und stimmen der Nutzung von Videoüberwachung in Teilen des äußeren Bereichs des Objekts wie dem Parkplatz und dem Garten zu, um das Eigentum vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus zu schützen.

Weitere Informationen zur Videoüberwachung finden Sie in der Datenschutzrichtlinie.

5. Im Rahmen der Informationspflicht gemäß Artikel 13 der DSGVO hat der Eigentümer Informationsklauseln in der Datenschutzrichtlinie auf der Website www.odnova.eu aufgenommen und stellt deren Inhalt auch in schriftlicher Form in jedem Haus zusammen mit der Geschäftsordnung zur Verfügung.

6. Das Objekt odNova sowie damit verbundene Rechte wie das Logo, der Name, das Bild dürfen ohne Zustimmung des Eigentümers nicht zu kommerziellen und Werbezwecken genutzt werden.

§ 3 Buchungsbedingungen

1. Die Reservierung eines ausgewählten Zeitraums wird nach Eingang einer Anzahlung in Form einer Anzahlung in Höhe von 40% des Aufenthaltspreises bestätigt. Die Bestätigung der getätigten Reservierung erfolgt durch eine E-Mail des Eigentümers an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse.

2. Die restlichen 60% des Aufenthaltspreises müssen mindestens 7 Tage vor der geplanten Ankunft per Banküberweisung oder vor Ort beim Check-in in bar oder mit Karte bezahlt werden.

3. Bei Nichtzahlung des Restbetrags hat der Eigentümer das Recht, die Reservierung zu stornieren, und die geleistete Anzahlung wird nicht erstattet.

4. Die Überweisungen sind auf das Bankkonto ING Bank Śląski S.A. 74 1050 1038 1000 0097 2559 0625 von Katarzyna Pelczarska zu leisten. Im Verwendungszweck der Überweisung ist „Vor- und Nachname sowie der ausgewählte Aufenthaltszeitraum“ anzugeben.

5. Bei einer Stornierung des Aufenthalts mindestens 7 Tage vor der geplanten Ankunft muss der Mieter sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen, um den Aufenthalt auf einen anderen verfügbaren Zeitraum zu verschieben. Wenn kein alternativer Termin beidseitig akzeptiert wird, wird die Reservierung storniert und die geleistete Anzahlung verfällt.

Eine Stornierung innerhalb von weniger als 7 Tagen vor der Ankunft ist nicht möglich.

6. Wenn der Mieter am geplanten Anreisetag nicht im Objekt erscheint, hat der Eigentümer das Recht, die Reservierung zu stornieren und die gezahlten Beträge werden nicht erstattet.

7. Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht für Gruppen, deren Buchungsbedingungen individuell festgelegt werden, sowie für Buchungen, die weniger als 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgen. In einem solchen Fall muss der gesamte Aufenthalt bei der Buchung im Voraus bezahlt werden oder die Zahlungsbedingungen beim Check-in mit dem Eigentümer vereinbart werden.

§ 4 Einchecken und Aufenthalt

1. Beim Einchecken ist der Mieter verpflichtet, das Meldeformular auszufüllen und die Daten sowohl für sich selbst als auch für alle Personen anzugeben, die während des gebuchten Aufenthalts im Objekt wohnen, gemäß den bei der Reservierung angegebenen Informationen. Gleichzeitig bestätigt er, dass er die Geschäftsordnung und Datenschutzrichtlinie gelesen hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

2. Beim Einchecken muss der Mieter einen Ausweis mit Foto vorlegen. Wenn der Mieter sich weigert, einen Ausweis vorzulegen, der eine ordnungsgemäße Registrierung ermöglicht, kann der Eigentümer die Herausgabe der Schlüssel zum Objekt verweigern.

3. Beim Einchecken muss zusätzlich eine Kurtaxe in bar entrichtet werden. Die Kurtaxe beträgt 3,50 PLN pro Person pro Tag (auch für Kinder).

4. Beim Einchecken wird eine rückzahlbare Kaution in bar in Höhe von 2.000 PLN als Sicherheit für eventuelle Schäden während des Aufenthalts erhoben. Die Kaution wird nach Rückgabe der Schlüssel und Feststellung des unveränderten Zustands des Hauses und seiner Ausstattung durch den Eigentümer zurückerstattet.

5. Etwaige Mängel im Haus müssen unverzüglich nach Erhalt der Schlüssel am Anreisetag gemeldet werden. Das Versäumnis der Meldung bedeutet, dass keine vorhandenen Mängel und Beschädigungen festgestellt wurden.

6. Im Falle eines Schadens oder Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Bei Feststellung von Schäden und fehlender Ausstattung wird ein Protokoll erstellt und die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach dem Auschecken abgerechnet (der Betrag wird abgezogen und der eventuell verbleibende Betrag wird dem Mieter auf sein schriftlich angegebenes Bankkonto zurückerstattet).

8. Der Mieter und die im Objekt anwesenden Personen tragen die volle materielle Verantwortung für alle Arten von Schäden oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten, die auf ihr eigenes oder das Verschulden der von ihnen besuchten Personen zurückzuführen sind.

9. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Mieter für Schadenersatzforderungen haftbar zu machen , wenn die Schäden den Wert der hinterlegten Kaution übersteigen. Der Mieter wird per E-Mail und/oder schriftlich über die Bewertung der Schäden informiert und zur Begleichung der fälligen Beträge aufgefordert.

10. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Vertrags ergeben, werden vor dem für den Sitz des Eigentümers zuständigen Gericht entschieden.

11. Die Häuser werden für mindestens drei Tage oder für andere im Preisliste festgelegte Mindestaufenthaltszeiten vermietet.

12. Der Check-in erfolgt ab 16:00 Uhr und der Check-out bis 10:00 Uhr.

13. Bei Wunsch nach einer Verlängerung des Aufenthalts oder einem späteren Check-out ist dies mindestens einen Tag im Voraus telefonisch oder persönlich anzumelden. Dieser Wunsch wird nach Möglichkeit erfüllt, sofern an diesem Tag keine weiteren Gäste anreisen.

14. Spätestens um 10:00 Uhr am Abreisetag muss der Mieter das Haus verlassen, es in unverändertem, sauberem Zustand hinterlassen und alle Schlüssel dem Eigentümer oder einer autorisierten Person übergeben.

15. Die Reinigung durch den Mieter umfasst das Leeren des Kühlschranks/Gefrierschranks, das Einräumen von schmutzigem Geschirr in die Spülmaschine, das Entsorgen des Mülls in den dafür vorgesehenen Behältern gemäß den Regeln zur Mülltrennung und das Reinigen nach Haustieren. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen kann der Eigentümer dem Mieter eine Reinigungsgebühr in Höhe von 500 PLN in Rechnung stellen und sie von der Kaution abziehen.

16. Falls das Objekt am Abreisetag nicht zur angegebenen Uhrzeit verlassen wird oder Gegenstände im Objekt zurückgelassen werden, behält sich der Eigentümer das Recht vor, dem Mieter eine Gebühr von 500 PLN pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen.

17. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, Reservierungen aus zufälligen Gründen, die nicht von ihm abhängen, zu stornieren. In diesem Fall werden alle gezahlten Beträge zurückerstattet.

18. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Zustand des Objekts während des Aufenthalts des Mieters zu inspizieren, wenn Verdacht auf Nichtbeachtung der Regeln des Reglements durch den Mieter oder andere Personen im Objekt besteht.

19. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, das Grundstück während des Aufenthalts des Mieters (nach vorheriger Ankündigung) zu betreten, um einen ordnungsgemäßen Betrieb der Systeme und Geräte sicherzustellen sowie Wartungsarbeiten durchzuführen.

20. Der Eigentümer weist darauf hin, dass das Jacuzzi aufgrund des Wasserwechsels nach den vorherigen Gästen am Anreisetag möglicherweise nicht die erwart ete Temperatur erreicht.

21. Der Eigentümer haftet nicht für Gegenstände, die vom Mieter in das Objekt gebracht und dort hinterlassen wurden.

22. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden an oder den Verlust eines Fahrzeugs oder anderer Fahrzeuge des Mieters sowie für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände. Der Parkplatz auf dem Gelände von OdNova ist kostenlos und nicht bewacht.

23. Der Eigentümer haftet nicht für mögliche Unterbrechungen der Wasserversorgung oder des Stroms.

§ 4 Einchecken und Aufenthalt

1. Beim Einchecken ist der Mieter verpflichtet, das Meldeformular auszufüllen und die Daten sowohl für sich selbst als auch für alle Personen anzugeben, die während des gebuchten Aufenthalts im Objekt wohnen, gemäß den bei der Reservierung angegebenen Informationen. Gleichzeitig bestätigt er, dass er die Geschäftsordnung und Datenschutzrichtlinie gelesen hat und die darin enthaltenen Bestimmungen akzeptiert.

2. Beim Einchecken muss der Mieter einen Ausweis mit Foto vorlegen. Wenn der Mieter sich weigert, einen Ausweis vorzulegen, der eine ordnungsgemäße Registrierung ermöglicht, kann der Eigentümer die Herausgabe der Schlüssel zum Objekt verweigern.

3. Beim Einchecken muss zusätzlich eine Kurtaxe in bar entrichtet werden. Die Kurtaxe beträgt 3,50 PLN pro Person pro Tag (auch für Kinder).

4. Beim Einchecken wird eine rückzahlbare Kaution in bar in Höhe von 2.000 PLN als Sicherheit für eventuelle Schäden während des Aufenthalts erhoben. Die Kaution wird nach Rückgabe der Schlüssel und Feststellung des unveränderten Zustands des Hauses und seiner Ausstattung durch den Eigentümer zurückerstattet.

5. Etwaige Mängel im Haus müssen unverzüglich nach Erhalt der Schlüssel am Anreisetag gemeldet werden. Das Versäumnis der Meldung bedeutet, dass keine vorhandenen Mängel und Beschädigungen festgestellt wurden.

6. Im Falle eines Schadens oder Defekts ist der Mieter verpflichtet, den Eigentümer unverzüglich zu benachrichtigen.

7. Bei Feststellung von Schäden und fehlender Ausstattung wird ein Protokoll erstellt und die Kaution innerhalb von 7 Tagen nach dem Auschecken abgerechnet (der Betrag wird abgezogen und der eventuell verbleibende Betrag wird dem Mieter auf sein schriftlich angegebenes Bankkonto zurückerstattet).

8. Der Mieter und die im Objekt anwesenden Personen tragen die volle materielle Verantwortung für alle Arten von Schäden oder Zerstörungen von Einrichtungsgegenständen oder technischen Geräten, die auf ihr eigenes oder das Verschulden der von ihnen besuchten Personen zurückzuführen sind.

9. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Mieter für Schadenersatzforderungen haftbar zu machen, wenn die Schä den den Wert der hinterlegten Kaution übersteigen. Der Mieter wird per E-Mail und/oder schriftlich über die Bewertung der Schäden informiert und zur Begleichung der fälligen Beträge aufgefordert.

10. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Vertrags ergeben, werden vor dem für den Sitz des Eigentümers zuständigen Gericht entschieden.

11. Der Mieter und die begleitenden Personen sind verpflichtet, sich mit den Anweisungen und Richtlinien zur Nutzung des Whirlpools und der Sauna vertraut zu machen, die sich in jedem Haus befinden.

12. Im Whirlpool dürfen keine Glasgefäße verwendet werden (Plastikkelche sind erlaubt). Bei zerbrochenem Glas und der Reinigung des Whirlpools kann der Eigentümer dem Mieter eine Strafe in Höhe von 1.000 PLN auferlegen. Bei Verschmutzung des Tanks während des Aufenthalts besteht kein Anspruch des Mieters auf einen Wasserwechsel.

13. Die Unterkunft bietet während des Aufenthalts keine Verpflegung.

14. Die Verwendung eines Grills und das Braten von Fisch im Innenbereich sind verboten (Strafe 500 PLN).

15. Auf dem Gelände der Unterkunft ist das Entzünden von Feuerstellen und offenen Feuern strikt untersagt.

16. Die Verwendung von gasbetriebenen Geräten, elektrischen Öfen und anderen elektrischen Geräten, die nicht zur Ausstattung des Ferienhauses gehören, ist untersagt (außer Ladegeräte und Netzteile für Computergeräte).

17. Das Rauchen von Zigaretten und Tabakwaren ist in allen Räumlichkeiten untersagt. Die Missachtung dieses Verbots bedeutet, dass der Mieter einer Strafe in Höhe von 500 PLN zustimmt.

18. Der Mieter darf die Unterkunft nicht an Dritte übertragen oder zur Verfügung stellen.

19. Die Mitnahme von Haustieren muss während des Reservierungsvorgangs mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Der Eigentümer ist für das Tier verantwortlich. Er ist verpflichtet, auf dem Gelände der Unterkunft Sauberkeit und Ruhe zu gewährleisten. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Gelände der Unterkunft bleiben, wenn der Mieter abwesend ist.

20. Der Besitzer der Haustiere ist für alle Verschmutzungen des Geländes und alle Schäden, die durch die mitgebrachten Tiere verursacht wurden, verantwortlich. Hundebesitzer sind verpflichtet, ihre Hunde außerhalb des Unterkunftsbereichs zur Erledigung ihrer physiologischen Bedürfnisse auszuführen.

21. Der Zugang zum Technikraum auf dem Dachboden ist verboten.

22. Bei Verstoß gegen die Bestimmungen des Regelwerks hat der Eig entümer das Recht, den Aufenthalt abzukürzen und den Mieter und die begleitenden Personen ohne Rückerstattung der geleisteten Zahlungen sofort aus der Unterkunft zu verweisen.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Hinweise und Beschwerden in Bezug auf die Unterkunft und andere Dienstleistungen, die von der Unterkunft odNova erbracht werden, sollten möglichst unmittelbar nach Feststellung der Gründe für ihre Einreichung gemeldet werden.

2. Eventuelle Beschwerden dürfen den Aufenthaltszeitraum und die Zahlungshöhe nicht beeinflussen.

3. Beschwerden werden individuell geprüft und der Beschwerdeführer wird schriftlich oder per E-Mail über die Lösung des Problems informiert.

4. Personen, die gegen Brandschutzbestimmungen verstoßen, unterliegen den Strafen des Strafgesetzbuches und des Ordnungswidrigkeitengesetzes.

5. In Angelegenheiten, die in dieser Geschäftsordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Eigentümer oder es finden die entsprechenden Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über touristische Dienstleistungen Anwendung. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung des Vertrags ergeben, werden vor dem für den Sitz des Eigentümers zuständigen Gericht entschieden.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!

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